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Allgemein

Die Arbeitslosenkasse ist eine Abteilung des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA).
Als Zahlungsinstanz für Leistungen der Arbeitslosenversicherung richtet sie sowohl Taggelder an arbeitslose Personen, als auch Insolvenz- Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung aus.

Arbeitslosenentschädigung

Bei Fragen über die Arbeitslosenversicherung gibt die Kantonale Arbeitslosenkasse Auskunft. Sie führt Abklärungen bei Arbeitgebern und Versicherten durch und zahlt Leistungen in Form von Entschädigungen aus.
Der Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ist auf dem Arbeitsamt der Wohngemeinde zu stellen.

Insolvenzentschädigung

Bei einem Konkurs oder Pfändung des Arbeitgebers richtet die Arbeitslosenkasse dem Arbeitnehmer für seine offenen Lohnforderungen aus den letzten vier Monaten des Arbeitsverhältnisses die Insolvenzentschädigung aus. Die Kasse tritt im entsprechenden Umfang in die Forderungen des Arbeitnehmers ein.
Der Antrag auf Insolvenzentschädigung ist bei der Arbeitslosenkasse einzureichen.

Kurzarbeitsentschädigung
Schlechtwetterentschädigung

Zwingt Sie ein nicht branchen- oder saisonüblicher Arbeitsausfall dazu, in Ihrem Betrieb Kurzarbeit einzuführen oder ist Ihr Betrieb von witterungsbedingten Arbeitsausfällen betroffen? In beiden Fällen besteht dîe Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen von der kantonalen Arbeitslosenkasse Entschädigungen zu beantragen.

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