Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Bewilligung Arbeitsvermittlung und/oder Personalverleih
Damit ein Betrieb Personen verleihen oder vermitteln kann, benötigt dieser eine entsprechende Bewilligung. Die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt einer Beweilligung erfahren Sie in den Merkblättern der Arbeitsvermittlung und dem Personalverleih.Arbeitsvermittlung
Als Vermittler gilt, wer Stellensuchende und Arbeitgebende zum Abschluss von Arbeitsverträgen zusammenführt. Die Vermittlung von Personen für künstlerische oder ähnliche Darbietungen gehört einer speziellen Kategorie an.Personalverleih
Als Verleiherinnen oder Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen. Die bekannteste Form von Personalverleih ist die Temporärarbeit.Personalverleih im IT-Bereich
Details über den Personalverleih im IT-Bereich finden Sie in den nachfolgenden Dateien «Merkblatt» und «Grafik». Sie benötigen beide Dateien.Bewilligungen
Das Bewilligungsgesuch sowie Informationen, welche als Beilagen zum Bewilligungsgesuch eingereicht werden müssen, finden Sie in «Gesuchsbeilagen», «Bewilligungsgesuch» und «Verantwortliche Person».Kontaktadresse:
Amt für Wirtschaft und ArbeitRechtsdienst und Entscheide
Aufsicht Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Verwaltungsgebäude Promenade
8510 Frauenfeld
Direktwahl Tel.: 052 / 724 28 38
Nützliche Links
Verzeichnis der bewilligten Betriebe (Gesamtschweiz)
Arbeitsvermittlungsgesetz
Arbeitsvermittlungsverordnung
Gebührenverordnung zum AVG (GV-AVG)
Gerichtsstandgesetz
Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
Bestellung eines Strafregisterauszuges



